Hinweise zur Endabrechnung des Vertrages für Gläubiger
Kunden der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr, denen noch keine Endabrechnung vorliegt, erhalten diese mit dem Anschreiben des Insolvenzverwalters zu Forderungsanmeldung, wenn sich zu ihren Gunsten ein Guthaben ergibt. Bitte warten Sie dieses Anschreiben ab, bevor Sie Forderungen anmelden! Den Endabrechnungen liegen die von den Netzbetreibern übermittelten Zählerstände zugrunde. Sollten Kunden Abweichungen feststellen, die zu einer relevanten Änderung des Abrechnungsbetrages führen, können sie dies unter der E-Mail Adresse
kreditor@egrr.de
oder schriftlich an die
Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG
Kreditoren
Rubbertskath 12, 46539 Dinslaken
mitteilen. Der Vorgang wird sodann geprüft.